Uprising-Island

Das offizielle Forum von Uprising-Island, deinem Arma3 Server!

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1 - Allgemeines

  1. Beim Betreten des Servers Uprising-Island akzeptiert der Spieler dieses Regelwerk bedingungslos.
  2. Spieler können für Verstöße gegen das Regelwerk zur Rechenschaft gezogen werden, unabhängig von der Absicht (Unwissenheit schützt nicht vor Strafen).
  3. Mitspieler, die Regelverstöße beobachten, können diese dem Support melden. Geschädigte Spieler können Erstattungsanträge stellen.
  4. Das Ausnutzen von Grauzonen im Regelwerk muss dem Support gemeldet werden.
  5. Jeder Spieler darf nur zwei Arma 3-Profile haben: eines als Zivilist und eines als Mitglied einer Fraktion, auch im Teamspeak.
  6. Das Werben für andere Server ist verboten und wird bestraft.
  7. Behandle andere Spieler respektvoll und kommuniziere höflich.
  8. Bewusstes und massives Überfallen von Gruppierungen oder Einzelpersonen (“Hunting”) ist verboten und kann mit einem permanenten Bann bestraft werden.
  9. Spam in Forum und Teamspeak sowie im Discord ist untersagt.
  10. Ingame-Sounds sind erlaubt, solange diese zur Rollenspielsituation passen.
  11. Stimmenverzerrer sind nur erlaubt, wenn sie im Rollenspiel genutzt werden und nicht zum Trollen.:.:.:.
  12. Gespräche mit Servermitgliedern dürfen nicht aufgezeichnet werden, außer für Streamer, die sich stumm schalten müssen.
  13. Ingame-Supportanfragen erfordern ein Video als Beweis.
  14. Teammitglieder können während des Supportgespräches sofort eingreifen, wenn diese das Gefühl haben, dass gegen einen der oben genannten Punkte verstoßen wurde.
  15. Überfälle auf neue Spieler (Neulinge) sind zwar nicht verboten, jedoch trotzdem nicht gern gesehen. So können regelmäßige Überfälle auf neue Spieler Konsequenzen mit sich bringen.



2 - Hacking, Duping, Systemmängel

  1. Das Ausnutzen von Systemmängeln ist verboten, wie bei Duping
  2. Das Nutzen von Drittanbietersoftwares, die das Spielerlebnis beeinflussen, sind verboten
  3. Das Kaufen/Verkaufen von Spielgeld (in Gamewährung) gegen Echtgeld ist verboten
  4. Das bewusste Schließen des Spiels (beispielsweise ALT + F4), um das eigene Equipment zu retten, ist untersagt.



3 - Farmschutz


Der Farmschutz besagt, dass:

  • alle legalen Routen unter dem Farmschutz stehen!
  • dem Schützling maximal 50% der mitgeführten Güter entwendet werden dürfen.
  • dem Schützling keine Uniform/Rucksäcke abgenommen werden dürfen.
  • dem Schützling keine Fahrzeuge abgenommen werden dürfen.

Der Farmschutz entfällt, wenn:

  • der Schützling Respektlos ist und/oder mit dem Support/dem Bürgermeister droht.
  • der Schützling Waffengewalt verwendet und/oder damit indirekt Droht (z.B "lass es lieber, sonst hol ich meine Gruppierung!").
  • in der Gruppierung des Schützlings Personen sind, auf die der Farmschutz nicht zutrifft.
  • der Schützling sich nicht kooperativ zeigt. Ein angemessenes Verhandeln der Situation ist als Kooperation zu betrachten, sofern es nicht Zeit-schinden ist.
  • der Schützling Waffengewalt verwendet.



4 - Rollenspiel

  1. Dieser Server basiert auf und lebt von Rollenspiel.
  2. Jeder Spieler sollte einen Charakter innehaben und versuchen, diesen nach außen zu tragen.
  3. Dies beginnt mit der Einbürgerung und der Wahl des Spielernamen und wird fortan mit jedem Beitritt des Servers fortgesetzt.
  4. Das Rollenspiel ist generell und ausschließlich über den verbalen Direkt-/Fahrzeug Chat und Ingame-SMS (Nachrichten) zu führen.
  5. Der Seitenkanal (Sidechat) darf für kurze Fragen genutzt werden. Zuwiderhandlung kann den Ausschluss aus dem Seitenkanal bis hin zu einem Ban zur Folge haben.
  6. Generell ist es verboten, sich aus laufendem Rollenspiel um -oder auszuloggen. Selbiges gilt für Fahrzeuge, welche während eines laufenden Rollenspiels eingeparkt werden.
  7. Spieler müssen im Rollenspiel einen passenden Vor- und Nachnamen tragen und ihre Rolle entsprechend verkörpern.
  8. Das Drohen mit administrativen/moderativen Konsequenzen ist im Rahmen des Rollenspiels verboten.
  9. Der Tod darf nicht als Ausweg genutzt werden, um Equipment oder Fahrzeuge zu schützen.
  10. Teammitglieder sind im Rollenspiel wie normale Spieler zu behandeln.
  11. Das Ausloggen aus Rollenspielsituationen ist verboten (Combatlog).
  12. Spieler dürfen nicht gezwungen werden, Geld abzuheben (Automat).
  13. Power-RP, sprich das Aufzwingen von starren Rollenspielsituationen, ist verboten.



4.1 Beleidigungen im Roleplay

  1. Das Beleidigen im Roleplay ist nur dann gestattet, wenn die Person nicht OOC angegriffen wird. (persönliche Anspielungen, …)
  2. Beachte! Harte Beleidigungen sind im Roleplay nicht gestattet. (Hurens*hn, Deine Mutter ist eine Schl*mpe, ...)



5 - Trolling

  1. Das Stören und Trollen anderer Spieler ist verboten.
  2. Provozieren im Side-Chat, Teamspeak oder verbal ist untersagt.
  3. Das Blockieren von Garagen mit Fahrzeugen ist verboten.
  4. Das absichtliche Überfahren anderer Spieler ist verboten (VDM).
  5. Mehrfaches Niederschlagen anderer Spieler hintereinander ist verboten.



6 - New-Life Regelung

  1. Sobald dein Charakter gestorben ist und “respawnt”, darf es 15 Minuten keinerlei Kontakt zum Ort sowie zu Personen aufbauen, die an der Rollenspielsituation beteiligt waren
  2. Solange die Rollenspielsituation aktiv läuft (ortsunabhängig), dürfen keinerlei Items oder Fahrzeuge etc. gesichert bzw. abgeholt werden
  3. Als verstorbener Charakter, der neu gespawnt ist, ist es untersagt an Rollenspielsituationen aller Art teilzunehmen, bei denen bereits der eigene Charakters respawnt ist
  4. Bei dem Tod des eigenen Charakters hat dieser alle Inhalte der Situation vergessen
  5. Ausnahmen: Wiederbelebung des Charakters durch einen Beamten der Bundeswehrfeuerwehr
  6. Das Leben ist das höchste Gut.
  7. Jedem Spieler soll bewusst sein, dass er das Leben unter allen Umständen zu schützen hat. Das Leben darf nicht unbegründet für materielle Dinge gefährdet oder geopfert werden.
  8. Spieler, welche offensichtlich auf der Flucht sind, dürfen während einer aktiven Flucht nicht erschossen werden.
  9. Der Suizid ist grundsätzlich verboten. Er wird definiert als Flucht vor einem materiellen Verlust und zeigt deutlich auf, dass dem Spieler das Leben weniger wert ist als der gefährdete materielle Gegenwert.
  10. Der Spieler kann nicht dazu gezwungen werden, Geld von der Bank abzuheben, Fahrzeuge jeglicher Art aus der Garage auszuparken, das Inventar dieser zur Verfügung zu stellen oder derer Schlüssel weiterzugeben, um sein eigenes Leben zu schützen.



7 - Random-Death-Match (RDM)

  1. Das Töten von Spielern ohne Androhung von tödlicher Gewalt ist RDM.
  2. Bei fehlender Androhung oder Ankündigung darf ein Spieler das Feuer erwidern, verzichtet dabei jedoch auf jegliche Ersetzung durch den Support.
  3. Bei Kollateralschäden wird das Equipment erstattet.



8 - Vehicle-Death-Match (VDM)

  1. Absichtliches Überfahren anderer Spieler ohne rollenspielerischen Hintergrund ist nicht gestattet - selbst wenn dieses nicht zum Tode führt
  2. Mutwilliges Beschädigen sowie Zerstören von Fahrzeugen (Boden-, Wasser- und Luftfahrzeuge) ohne rollenspielerischen Hintergrund von anderen Spielern ist nicht gestattet
  3. Bei Verfolgungsjagden dürfen die Fahrzeuge durch "leichtes Rammen" gestoppt werden.
  4. BEACHTE: Es dürfen sich nur Fahrzeuge der gleichen Kategorie leicht rammen (Ungepanzert = Ungepanzert & Gepanzert = Gepanzert).



9 - Metagaming

  1. Das Nutzen von Information, welche man außerhalb der eigenen aktuellen Rolle in Erfahrung gebracht hat, ist verboten.


Dazu zählt:

  1. Das Nutzen der Namen von Spielern, welche man nicht persönlich kennt oder deren Personalausweise man noch nicht gesehen hat.
  2. Das Nutzen von Teamspeak zur Koordination, während man im Rollenspiel keine Kommunikationsmöglichkeit mehr hat.
  3. Das Teilnehmen an einer Rollenspielsituation, die begonnen hat, bevor man dem Server beigetreten ist. Der Aufenthalt in der Lobby zählt nicht als dem Server beigetreten.


Sollten Informationen fälschlicherweise weitergegeben werden, dürfen diese nicht verwendet werden



10 - Regeln des Gefechts

  1. Vor aggressiven Handlungen muss Rollenspiel betrieben werden.
  2. Ausnahme: PVP-Gebiete (rot markierte Zonen in der Form eines Kreises)
  3. Sollten gestellte Forderungen erfüllt werden, ist eine Exekutierung verboten.
  4. Bei einer Androhung von Gewalt, hat jeder Spieler das Recht sich selbst zu verteidigen zum Schutz des eigenen Lebens.


10.1 - Aggressive Handlungen

  1. Vor einer aggressiven Handlung muss eine klar verständliche Gewaltandrohung stattgefunden haben
  2. In einer Gewaltandrohung muss folgendes enthalten sein:
  3. Forderung der gewalttätigen Partei
  4. Konsequenz-Ankündigung
  5. Bei einem Zusammenschluss als Gruppierung muss zudem eine Mannstärke angegeben werden (bei einer Gang wird immer von der maximalen Mitgliederzahl ausgegangen)
  6. Bei einem Überfall als Gang muss dies erkenntlich sein, bsw. durch Ankündigung des Gangnamen im Rahmen der Gewalt-Ankündigung
  7. Ein Gefecht beginnt erst, sobald eine Partei eine aggressive Handlung vornimmt
  8. Gewaltandrohung
  9. Gewalttätiger Übergriff
  10. Aufbrechen des eigenen Hauses


10.2 - Beendigung eines Gefechts

  1. Kapitulation einer Partei
  2. Tod der gegnerischen Partei
  3. Erfolgreiche Flucht einer Partei (15 min keine aktive Interaktion)


10.3 - Großevents

  1. Die Landeszentralbank und die Landesdruckplatten Reserve können jeweils nur einmal pro Server-Periode von derselben Gruppierung ausgeraubt werden.
  2. Nur eine der folgenden Events darf gleichzeitig stattfinden: Landeszentralbank, Landesdruckplatten Reserve, Stadtbanken und Geiselnahmen (ausgenommen Geiselnahmen für eins dieser Events um ggfs. zu Verhandeln).
  3. Sofern gerade ein Großevent stattfindet, darf sich dort keine andere Gruppierung einmischen.
  4. Selbst wenn das Großevent von einer der jeweiligen Gruppierungen gewonnen sein sollte, darf sich nicht von einer anderen Gruppierung eingemischt werden.
  5. Ihre Mannstärke kann von der ausraubenden oder geiselnehmenden Partei per Textnachricht bei der Bundeswehr angegeben werden.
  6. Es wird davon ausgegangen, dass 10 Spieler teilnehmen, wenn die Mannstärke nicht mitgeteilt wird.
  7. Die Polizei und das GSG9 darf nur mit einer Mannstärke von maximal 2 weiteren Spielern an dieser Situation teilnehmen (Bsp. 10 Rebellen = 12 Bundeswehr Beamte).



10.3.1 Verhalten der Polizei und des GSG9 bei Großevents

  1. Die Polizei und das GSG9 ist verpflichtet, innerhalb von 5 Minuten einen Verhandlungspartner anzubieten.
  2. Dieser genießt volle Immunität und darf nicht bedroht werden. Sollten die Verhandlungen scheitern, darf der Verhandlungspartner frei abziehen und sich der Situation im Anschluss wieder anschließen.
  3. In diesem Falle ist das Kampfgefecht eröffnet, es muss aber dennoch seitens der Polizei und des GSG9 angekündigt werden.
  4. Die Polizei und das GSG9 ist dazu angehalten, auf ein Großevent höchste Priorität zu legen!


10.3.2 - Geiselnahmen

  1. Geiselnahmen erfordern mindestens sechs Polizisten oder GSG9-Beamte.
  2. Eine Exekution der Geisel sowie der Beschuss nach Geldübergabe ist nicht gestattet.
  3. Lösegeld pro Zivilist darf maximal 300.000 $ betragen (mit Waren eingerechnet).
  4. Lösegeld pro Staatsbeamten (Polizisten oder Feuerwehrmänner) darf maximal 600.000 € betragen (mit Waren eingerechnet).
  5. Die Geldübergabe muss persönlich (von Spieler zu Spieler) erfolgen.


10.4 - Timeouts/Gamecrash während eines Kampfgefechts

  1. Sollte ein Spieler während eines Kampfgefechts aufgrund eines Verbindungsabbruchs oder Timeouts das Spiel verlassen müssen, so muss dieser den Vorfall unverzüglich der gegnerischen Partei melden, sobald er wieder ins Spiel kommt.
  2. Der Spieler darf nur dann wieder aktiv am laufenden Gefecht teilnehmen, wenn er die ausdrückliche Erlaubnis der gegnerischen Partei erhalten hat. Dies dient der Fairness und dem Erhalt eines ausgeglichenen Spielverlaufs.
  3. Die Entscheidung der gegnerischen Partei ist zu respektieren. Sollte die Erlaubnis verweigert werden, muss der Spieler bis zum Ende des laufenden Gefechts inaktiv bleiben und sich vom Kampfgeschehen fernhalten



11 - Überfälle auf Zivilisten

  1. Bevor ein Überfall auf einen Zivilisten durchgeführt wird, muss der Täter eine klare und verständliche Ansage machen.
  2. Die Ansage muss laut und deutlich sein, sodass der Zivilist eindeutig versteht, dass es sich um einen Überfall handelt.
  3. Ansagen dürfen nicht übermäßig schnell oder unverständlich sein.


Die Ansage muss folgende Elemente enthalten:

  • Forderung zur Kooperation (z.B. "Hände hoch", "Leg dich auf den Boden", ...)
  • Nennung der Konsequenzen bei Nichtbefolgung (z.B. "oder wir eröffnen das Feuer")

Bitte beachte, dass die Anweisungen immer klar und deutlich formuliert und ausgesprochen werden müssen.

Die nächsten Schritte & Anweisungen müssen ebenfalls immer verständlich sein.




12 - Safezones

  1. Eine sichere Zone stellt einen Bereich dar, in welchem keine aggressiven Handlungen gegen einen Spieler durchgeführt werden dürfen.


Folgende Punkte/Gebiete sind von einer sicheren Zone umgeben:

  • Gebiete, welche durch einen entsprechenden Hinweis gekennzeichnet sind.
  • Kavala (Umkreis 200m ausgehend vom Marktplatz).
  • Flughafen (Umkreis 200m ausgehend vom Hauptgebäude).
  • Athira (Umkreis 100m ausgehend vom Marktplatz).
  • Pyrgos (Umkreis 200m ausgehend vom Marktplatz).
  • Sofia (Umkreis 100m ausgehend vom Marktplatz).
  • Markierte Bankautomaten und Sparkassen (75m).
  • Pfirsich- und Apfelfelder (75m).
  • Garagen, mit Ausnahme von Spielergaragen (75m).
  • Shops (75m)
  • Das Terroristen Camp sowie der Miliz Schwarzmarkt (kann durch aktiver Verfolgung ausgenommen werden).
  • Polizei HQ´s (kann durch HQ Raid ausgenommen werden).
  • Alle Krankenhäuser der Feuerwehr.
  • Gangfight-Safezone, solang dort kein Gangevent stattfindet.
  • Ein Feuerwehr-Mitarbeiter während der Behandlung eines Spielers für diesen Spieler.
  • Dies beinhaltet auch einen ggf. anfallenden Transport in ein Krankenhaus.


Gesondert ist zu beachten, dass:

  • In sicheren Zonen werden keine aggressiven Handlungen gestartet und oder wenn möglich nicht in diese verlagert werden.
    • Vergehen dieser Art werden Situationsabhängig bestraft.
  • Es verboten ist, in eine sichere Safe-Zone zu flüchten (Großstädte).
  • Feldjäger ihrem Dienst in sicheren Zonen nachgehen dürfen.



13 - Gebot der Verhältnismäßigkeit

  1. Jedes Handeln sollte in Relation zueinander stehen. Um festzustellen, ob die geplante Maßnahme die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit erfüllt, müssen folgende Punkte geprüft werden:
  2. Legitimer Zweck: Ist der Zweck, der die Maßnahme erforderlich macht, überhaupt legitim?
  3. Geeignetheit: Bewirkt (oder fördert) die Maßnahme das Erreichen des Zwecks?
  4. Erforderlichkeit: Steht kein anderes beziehungsweise milderes Mittel zum Erreichen des Zwecks zur Verfügung?
  5. Angemessenheit: Wie stehen die Vorteile der Maßnahme im Zusammenhang mit deren Nachteilen?



14 - Gruppe und Gruppierungen

  1. Unter einer Gruppe wird eine zusammen agierende Anzahl von mindestens zwei Spielern bezeichnet.


Für eine Gruppe ist zu beachten, dass…

  • …die Mannstärke in einer Kampfsituation nicht mehr als 10 betragen darf.
  • …es nicht erforderlich ist, ein Kürzel zu tragen, um sich einer Gruppe zugehörig zu zeigen.
  • …die einzelnen Mitglieder einer Gruppe nicht in derselben Gruppierung sein müssen.
  • …eine Gruppe sich vor Interaktionen mit anderen Spieler oder Gruppen ankündigen und ihre Gruppenstärke angeben muss


Unter einer Gruppierung bezeichnen wir auf dem Server Spieler, die sich eine feste Gruppierung im Z-Menü erstellt haben.


Für Gruppierungen ist zu beachten, dass…

  • …es nicht erforderlich ist, ein Kürzel zu tragen, um sich einer Gruppierung zugehörig zu zeigen.
  • ...keine zweite Gruppierung gegründet werden darf, um die Mitgliedergrenze zu überwinden.
  • …sie sich selbst, nicht aber ihre Gruppierungsstärke bei Interaktionen mit anderen Spielern/Gruppen oder Gruppierungen ankündigen zu haben.


Gesondert zu beachten ist, dass das Einnehmen oder Verteidigen von Gangspots ausschließlich mit Hilfe der eigenen Gruppierung geschehen darf (Gruppen sind somit ausgeschlossen).


Unter einem Bündnis bezeichnen wir auf dem Server Gruppierungen, die sich zusammengeschlossen haben.


Für Bündnisse ist zu beachten, dass…

  • Ein offizielles Bündnis wird als eine Vereinigung von zwei Gruppierungen betrachtet, die in Konfliktsituationen auch zusammen handeln können.
  • Die Kooperation der Gruppierungen ist der Bundeswehr anzumelden oder als Rundfunkmeldung zu übermitteln.
  • Diese Allianz ist bis zum Ende der folgenden RP-Situation gültig.
  • Wichtig: die Mannstärke von 10 darf dennoch nicht überschritten werden!



15 - Fahrzeuge & Helikopter

  1. Eine Ankündigung zum Disablen von Fahrzeugen stellt keine Schuss-Ankündigung dar, sofern die Person dabei nicht getroffen wird, andernfalls wird ein einseitiger Schusscall eröffnet.
  2. Jegliche Boden- und Luftfahrzeuge dürfen nicht gegen Spieler verwendet werden.
  3. HMG Boden- und Luftfahrzeuge dürfen ausschließlich zum disablen von gepanzerten Fahrzeugen verwendet werden.
  4. Fahrzeuge dürfen während einer aktiven RP-Situation nicht eingeparkt werden.
  5. Fahrzeuge, welche zum Versperren der Eingänge genutzt werden, dürfen weggerammt oder gesprengt werden (Bsp. Bankgelände).
  6. Es ist verboten, Gegenstände aus Fahrzeugen zu entnehmen, während sie auf- und zugeschlossen werden.
  7. Das blockieren von Spawnpunkten mit Fahrzeugen ist untersagt.


15.1 Abschleppen von Fahrzeugen

  1. Fahrzeuge dürfen erst dann abgeschleppt werden, wenn der Fahrzeugeigentümer nicht mehr auf der Insel ist oder die Bundeswehr/Feuerwehr den Fahrzeughalter angeschrieben hat. Der Fahrzeughalter hat 3 Minuten Zeit, um zu antworten.
    1. Nach einem Kampfgefecht dürfen die Fahrzeuge der Verliererpartei abgeschleppt werden.


15.2 - Gepanzerte Fahrzeuge

  1. Maximal drei gepanzerte und/oder bewaffnete Fahrzeuge können pro Partei in eine RP-Situation einbezogen werden. Dies trifft in einem PVP-Bereich nicht zu.
  2. Es darf Maximal 1 bewaffneter und/oder gepanzerter Helikopter pro Partei in eine RP-Situation einbezogen werden. Dies trifft in einem PVP-Bereich nicht zu.
  3. Fahrzeuge/Helikopter der Gegenpartei, die in einer RP-Situation gestohlen wurden, fallen nicht unter diese Grenze.


Als gepanzerte Fahrzeuge verstehen sich folgende:

  • Hunter
  • Ifrit
  • Strider
  • MSE-3 Marid.
  • Marshall

Als gepanzerte Helikopter verstehen sich folgende:

  • AH-99 Blackfoot
  • UH-80 Ghost Hawk
  • Mi-48 Kajman
  • Y-32 Xian.


15.2.1 - Gepanzerte Fahrzeuge in Safezones

  1. Das Einfahren mit gepanzerten Fahrzeugen in die Safezone ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es handelt sich um das Einparken.
  2. Gepanzerte Fahrzeuge, die sich bereits in der Safezone befinden, dürfen diese sofort und auf direktem Weg verlassen. [Bsp. Ausparken]
  3. Gepanzerte Fahrzeuge, die sich außerhalb der Einparkregelung in der Safezone bewegen oder dort abgestellt werden, können konfisziert und entfernt werden, ohne vorherige Warnung.


15.3 - Umgang mit gestohlenen Polizei und GSG9 Fahrzeugen

  1. Wenn ein Fahrzeug der Polizei oder des GSG9 gestohlen wird sind diese berechtigt ohne vorherige Ansage auf die Reifen des gestohlenen Fahrzeugs zu schießen.
  2. Das Feuer darf ausschließlich auf die Reifen gerichtet sein, um das Fahrzeug zu stoppen und die Gefahr für andere Spieler zu minimieren.


15.4 - Verkauf „erbeuteter“ Fahrzeuge (Chop Shop) gilt:

  1. Es muss dem Eigentümer/der Fraktion die Möglichkeit gegeben werden, das Fahrzeug zurück zu erlangen. Dafür darf maximal 30% des Kaufpreises verlangt werden.
  2. Dem Eigentümer/der Fraktion muss 10 Minuten Zeit gegeben werden, auf die Nachricht zu antworten.

ACHTUNG: Es können und dürfen nur illegale Fahrzeuge verkauft werden!



15.5 - Verkauf „erbeuteter“ Fahrzeuge der Bundeswehr (Chop Shop) gilt:

  1. Es muss der Bundeswehr per Nachricht die Möglichkeit gegeben werden, dass Fahrzeug zurück zu erlangen. Dafür dürfen folgende Preise verlangt werden:
    1. Hunter: 800.000€
    2. Strider: 1.200.000€
    3. Ifrit: 1.000.000€
    4. Marshall: 2.100.000€
    5. Qilin: 200.000€
    6. Prowler: 375.000€
  2. Der Bundeswehr muss eine Reaktionszeit von 10 Minuten gegeben werden, auf die Nachricht zu antworten.
  3. Die Bundeswehr ist berechtigt, sofern die Verhandlungen gescheitert sind, einseitig das Feuer zu eröffnen.
  4. Die Bundeswehrfahrzeuge dürfen nach einem Großevent nicht verkauft werden.
    1. Ebenfalls darf die Bundeswehr nach einem Großevent die Fahrzeuge der Rebellen nicht beschlagnahmen oder vernichten.



16 - Knacken von Häusern

  1. Die Benutzung eines Bolzenschneiders in Häusern stellt für die Gegenpartei einen einseitigen Schuss-Call dar.
  2. Die Beobachtung, dass der Hausbesitzer bzw. Mitbenutzer Waren in das Haus einlagert oder auslagert, muss mit einem gültigen Beweis widerlegt werden. Auf Wunsch des Supports muss dieser Nachweis vorgelegt werden.
  3. Diese Beobachtung muss während der aktuellen Serverperiode stattgefunden haben.
  4. Sollte ein Zivilist in ein gekauftes Haus flüchten, während einer aktiven Verfolgung, so darf dieses Haus ebenfalls aufgebrochen werden. Ein Beweis muss ebenfalls Vorliegen.



17 - Polizei/HQ Raid

  1. Die Ankündigung zu Tasern stellt für die gegenüberliegende Partei einen einseitigen Schuss-Call dar.
  2. Das gezielte und gleichzeitig andauernde Ausrauben, Entführen oder Töten von Polizisten und dem GSG9, ist verboten.
  3. Das Aufbrechen des Fahrzeuges eines Polizisten oder eines GSG9-Beamten stellt keine aggressive Handlung dar.
  4. Durch das betreten einer Sperrzone, die durch die Polizei oder des GSG9 errichtet wurde, entfällt jeglicher Anspruch auf die Erstattung des Gears.
  5. Illegale Fahrzeuge dürfen nur mit einem RP-Hintergrund gesprengt werden.
  6. Inhaftierungen außerhalb des Gefängnisses sind nicht zulässig.
  7. Die Polizei und das GSG9 sind dazu angehalten, Konflikte jeglicher Art aufzulösen und darf daher in jeder Rollenspielsituation eingreifen.
  8. Wenn sich die Polizei oder das GSG9 als dritte Partei in einen Kampf einmischt, muss sie sich per Textnachricht und mittels Sperrzone ankündigen.
  9. Eine Festnahme durch die Polizei und des GSG9 gilt nicht als Schuss-Ankündigung.
  10. Die Polizei und das GSG9 muss zweimal die EMP-Warnung auslösen, bevor sie den EMP einsetzen darf.
  11. Die Aktivierung des EMP´s ist eine aggressive Handlung.


HQ Raids sind zulässig:

  1. bei einem Rückzug der Polizei und des GSG9 in ein HQ, während einer Kampfhandlung.
  2. wenn sich Gangmitglieder in Gewahrsam befinden.
  3. wenn die Polizei und GSG9 Fahrzeuge beschlagnahmt hat und sich diese im HQ befinden.
  4. HQ Raids werden immer per Textnachricht an die Polizei gemeldet. Darüber hinaus kann auch per Textnachricht gecallt werden. Dafür ist eine Reaktionszeit von 3 Minuten für die Polizei zu beachten.


17.1 Nagelbänder

  1. Nagelbänder dürfen nur im Rahmen eines Rollenspiels verwendet werden, wenn ein Verdächtiger eindeutig versucht, der Festnahme zu entkommen oder tatsächlich flieht.
    1. Wichtig! Nagelbänder stellen keine aggressive Handlung dar!



18 - Feuerwehr

  1. Die Feuerwehr genießt Unantastbarkeit. Eine Ausnahme liegt vor, wenn sich die Feuerwehr freiwillig für eine RP-Situation zur Verfügung stellt (z.B. Geiselnahme) oder sie sich innerhalb einer PVP-Zone befinden.
  2. Die Feuerwehr muss während eines laufenden Gefechts Abstand halten.
  3. Fahrzeuge der Feuerwehr dürfen nicht zerstört oder geklaut werden.
  4. Es besteht keinerlei Verpflichtung, an einer reanimationspflichtig gewesenen Personen nach erfolgreicher Wiederbelebung eine Behandlung durchzuführen.
  5. Wenn die Wiederbelebung untersagt wird, bleibt der Gegenpartei 5 Minuten Zeit, um abzuziehen.
  6. Jeder Spieler hat das Recht auf Wiederbelebung.
  7. Die Feuerwehr darf eine Blacklist führen, wo §17.6 außer Kraft gesetzt wird.
  8. Die Feuerwehr ist neutral.
  9. Eine von der Polizei angeordnete Wiederbelebung hat bei der Feuerwehr oberste Priorität und muss umgehend durchgeführt werden.



19 - Rebellen/Miliz Außenposten & Camps

  1. In jeglichen Außenposten oder Camps der Terroristen oder Miliz ist es gestattet auf die Polizei, innerhalb des jeweiligen farbigen Kreises ohne Ankündigung das Feuer zu eröffnen.



20 - PVP-Gebiete

  1. In allen Rot markierten Kreisen auf der Karte herrscht ausnahmslos PVP.
  2. Das Flüchten vor der Polizei und des GSG9, in diese Zonen, ist untersagt.
  3. Der Polizei und dem GSG9 ist es gestattet in die Gebiete zu fahren (für diese gelten dann ebenso die PVP-Regeln).

Folgende Zonen sind damit gemeint:

  1. HAZARDZONE
  2. CAPTURE THE FLAG
  3. GANGFIGHT


20.1 HAZARDZONE

  1. Alle Zonen der HARDZONE und die Zone selber, sind ausschließlich PVP-Gebiete.


20.2 CAPTURE THE FLAG

  1. Alle Zonen des CAPTURE THE FLAG, sind ausschließlich PVP-Gebiete.
  2. Die rote Zone die sich um der aufgehobenen Flagge bildet ist ein wandelndes PVP-Gebiet.
  3. Das Verlassen des CAPTURE THE FLAG Gebietes, mit einer aufgenommenen Flagge, ist untersagt und kann zu einem Spielausschluss führen.


20.3 GANGFIGHT

  1. Es dürfen maximal 5 Spieler pro Gruppierung am Gangfight teilnehmen.
  2. Der Gangfight darf bis zum Ende nicht Verlassen werden.
  3. Am Anfang müssen alle teilnehmenden Spieler in der Zone sein.
  4. Kein Spieler darf später in die Zone eintreten.
  5. Es ist verboten, mehrfach teilzunehmen und von außen zu spotten.
  6. Es dürfen keine Fahrzeuge benutzt werden (blockieren von Eingängen etc.).
  7. 10 Minuten vor und nach dem Gangfight ist das Überfallen und Callen am Hotel untersagt.
  8. Spieler dürfen sich nicht auf den Dächern aufhalten.